KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen
Zuschuss für den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen. Seit dem 21.07.2026 gelten neue Konditionen: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus sowie ein Einkommensbonus von 40 / 30 / 10 % bei einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €. Ein Familienzuschlag von 10.000 € senkt das anzusetzende Einkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmals am 01.02.2027 und danach halbjährlich (01.02. / 01.08.) um 750 €; der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt im selben Rhythmus um 4 Prozentpunkte. Für das erste Quartal 2027 ist zudem ein Wertschöpfungsbonus geplant — die Grundförderung sinkt dann auf 15 %, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrem Einzelfall ab — wir prüfen vor Antrag tagesaktuell.

